Pflegegrade und Kosten in der Borghard Stiftung zu Stendal

Die Kosten für das Leben und die Pflege von Behinderten und Senioren in der Borghardt Stiftung kommen die Träger der Sozialhilfe auf, sofern nicht Pflegegeld und eigene Mittel ausreichen. Die Einstufung in eine der Pflegegrade nimmt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) vor, der auch über mögliche weitere Förderungen entscheidet. Wir unterstützen sie gerne bei der Antragstellung.

Ihre Kontaktperson:

Rilana Kruse

HEIMLEITERIN

r.kruse@borghardtstiftung.de
Tel. 03931 / 66 94 – 100

Preis des Pflegeplatzes:

Der Preis des Pflegeplatzes umfasst den Pflegesatz der Einrichtung, die entsprechenden Kosten der Unterkunft und der Verpflegung sowie die Ausbildungskosten des Personals.

Anteil der Pflegekasse:

Dies ist der Geldbetrag, der aus der Pflegeversicherung je nach bewilligter Pflegestufe dem Pflegebedürftigen zur Verfügung steht.

Vom Heimbewohner zu zahlendes Entgelt:

Dies ist der Betrag, den der Pflegebedürftige täglich an die Pflegeeinrichtung zu entrichten hat. Hinzu kommen noch die Investitionskosten. Die genannten Beträge gelten bei einem Aufenthalt während eines gesamten Kalendermonats. Bei Teilmonaten (Heimaufnahme etc.) vermindert sich dieser Tagesbetrag.

Investitionskosten decken die Kosten des Gebäudes und dessen Instandhaltung (Kaltmiete) der Einrichtung ab. Nähere Informationen finden Sie bei dem grünen Fragezeichen in der Investitionskostenspalte.

Ihre Kontaktperson:

Bianca Klewer-Czellnik

PFLEGEDIENSTLEITUNG

B.Klewer-Zcellnik@borghardtstiftung.de
Tel. 03931 / 669 4165