Früher standen hier Gewächshäuser. Heute steht ein schmucker Neubau unter alten Bäumen. Die KITA „Leicht – Sinn“ und der dazugehörige Hort. „Leicht – Sinn“ stehen für die Heiterkeit, wie sie der Dichter Hanns Dieter Hüsch umschreibt: „Was macht, dass ich so unbeschwert und mich kein Trübsal hält? Weil mich mein Gott das Lachen lehrt wohl über alle Welt.“

Dieser Leichtsinn soll das Leben der Kinder prägen, die hier von 6.00 bis 17.00 Uhr toben, spielen, lachen und lernen können. Die Einrichtung ist alles andere als gewöhnlich. Dafür stehen das Miteinander von KITA-Kindern und Grundschülern, die im Hort den Nachmittag verbringen. Die Kleinen lernen von den Großen und die Großen lernen, sich um die Kleinen zu kümmern. Was früher in der Großfamilie eingeübt wurde, lässt sich jetzt im Leicht – Sinn erlernen. Ungewöhnlich und richtungsweisend ist auch die Zusammenarbeit mit der Förderschule Helen-Keller. Kinder aus der Hansestadt und der Altmark können hier nach dem regulären Schulunterricht mit Kindern aus anderen Schulformen zusammen heiter und geborgen ihren Tag verbringen.
Die Mitarbeitenden von KITA und Hort „Leicht – Sinn“ haben eine umfassende Kompetenz, um auf die Besonderheiten jedes einzelnen Kindes einzugehen. Das Team setzt sich aus ErzieherInnen, Heilpädagoginnen und einer Heilerziehungspflegerin zusammen.
Der Hort, mit insgesamt 30 Plätzen für Kinder mit und ohne Förderbedarf, umfasst drei Gruppen. Neben Kindern aus den unterschiedlichen Förderschulen des Landkreises steht die Tür auch für Kinder aus den regulären Grundschulen der Stadt Stendal offen.
Im Kitabereich, mit ebenfalls 30 Plätzen, gibt es zwei Kindergartengruppen und eine Krippengruppe. Hier stehen 8 Plätze für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf, zur Verfügung.

Was uns besonders macht:

  • ein modernes, barrierefreies Haus für Kinder mit und ohne Beeinträchtigung

  • Ein multiprofessionelles Team, bestehend aus Erziehenden, Heilpädagoginnen und einer Heilerziehungspflegerin

  • Unterschiedliche Funktionsräume für individuelle Förderangebote, ein Snoezelraum, sowie ein Therapieraum, der nach Absprache auch von externen Diensten genutzt werden kann

  • Ein großer, neugestalteter barrierefreier Spielplatz für Krippe, Kita und Hort

Kindertageseinrichtung
Leicht-Sinn

Kontakt

Kindertageseinrichtung Leicht-Sinn der Borghardt Stiftung
Straße: Osterburger Straße 82
PLZ: 39576 Stendal

Leiterin: Susann Off

Telefon: 03931 / 669 42 20

s.off@borghardtstiftung.de

Montag – Freitag: 6.00 – 17.00 Uhr
während der Schulzeit:
Montag – Freitag von 13.00 – 17.00 Uhr
während der Ferienzeit:
Montag – Freitag von 7.00 – 17.00 Uhr

Liebe Eltern,

folgende Schließzeiten wurden in Absprache mit dem Team vom Elternkuratorium beschlossen:

  • 01.09. 15.00 Uhr Sommerfest, Kita- und Hortkinder, Eltern
  • 05.10. Vormittags/Nachmittags, Erntedank, Kitakinder und Hortkinder
  • 11.11. 17.00 Uhr Martinsfest, Kita & Hort Leicht -Sinn und Kita Abenteuerland
  • 09.12. Vormittags/ Nachmittags, Weihnachtsfeier, Kitakinder/Hortkinder

ihr Leicht – Sinn Team

Wir feiern!

  • 01.02. Fasching für die Kitakinder, vormittags
  • 08.02. Fasching für die Hortkinder, vormittags
  • 28.03. Osterandacht und Eiersuche, Hortkinder, vormittags
  • 03.04. Osterandacht und Eiersuche, Kitakinder, vormittags
  • 14.06. Abschlussgottesdienst für die Schulanfänger, Entdeckergruppe um 15:00 Uhr
  • 20.06. Jahresfest der Borghardt Stiftung, Eltern & Kinder, ab 15:00 Uhr
  • 23.08. Sommerfest Hort-& Kita-Kinder, Eltern ab 15:00 Uhr
  • 09.10. Erntedank, Hort-& Kita-Kinder, vormittags/nachmittags
  • 11.11. Martinsfest, Kita & Hort, Leicht-Sinn, ab 17:00 Uhr
  • 12.12. Weihnachtsfeiert Kitakinder/Hortkinder, vormittags/nachmittags

Zum derzeitigen Team des Hortes unter der Leitung von Frau Susann Off gehören Heilerziehungspflegende, HeilpädagogInnen und Erziehende.

Die Pflege des Objektes übernimmt das auf dem Gelände ansässige Hausmeisterteam.

Unser Haus bietet eine ausgewogene Vollverpflegung durch die Küche der Borghardt Stiftung an.

  • das Bundeskinderschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland
  • das Kinderförderungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
  • das Bildungsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt „Bildung elementar“
  • das SGB XII, § 53 und 54
  • das SGB VIII
  • die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen

    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Auto.








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